# Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)

Zinsloses Darlehen des Sozialamts für einen unabweisbar gebotenen Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist und weder durch Vermögen noch anders gedeckt werden kann, etwa bei einer defekten Waschmaschine. Die Rückzahlung erfolgt durch monatliche Einbehalte von bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 aus der laufenden Leistung. Darlehen für Zuzahlungen zur Krankenversicherung werden in gleichen Teilbeträgen über das Kalenderjahr getilgt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Sozialamt der Stadt oder des Landkreises |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Laufender Bezug von Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII
- Unabweisbar gebotener Bedarf, der vom Regelbedarf umfasst ist
- Bedarf kann nicht anderweitig gedeckt werden
- Antrag beim Sozialamt

## Kombinierbarkeit

Die Tilgung mindert die laufende Leistung um bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 monatlich. Für die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung gibt es zusätzlich ein Überbrückungsdarlehen, das in höchstens zehn Raten zurückzuzahlen ist und laut BMAS 2024 auf 281,50 Euro gedeckelt war.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII) beantragen?

Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Laufender Bezug von Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel SGB XII

### Wo gilt Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII) mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Tilgung mindert die laufende Leistung um bis zu 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 monatlich. Für die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung gibt es zusätzlich ein Überbrückungsdarlehen, das in höchstens zehn Raten zurückzuzahlen ist und laut BMAS 2024 auf 281,50 Euro gedeckelt war. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ergänzende Darlehen in der Sozialhilfe (Regelsatzdarlehen, Paragraph 37 SGB XII)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__37.html
- Antragstellung: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Darlehen-und-einmalige-Leistungen/darlehen-und-einmalige-leistungen.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ergaenzende-darlehen-in-der-sozialhilfe-regelsatzdarlehen-paragraph-37-sgb-xii-sozialamt-d
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ergaenzende-darlehen-in-der-sozialhilfe-regelsatzdarlehen-paragraph-37-sgb-xii-sozialamt-d
