# Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern

Sondervermögen des Freistaats Bayern, das je zur Haelfte vom Land und von den Kommunen gespeist wird und derzeit jährlich 32 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereitstellt. Gefördert werden vorrangig umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung, darunter Wohngebäude, Kirchen, Schloesser, Industriebauten und Freizeitanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, als Darlehen oder in Kombination. Voraussetzung ist, dass dem Eigentümer die volle Übernahme der Instandsetzungskosten wirtschaftlich nicht zumutbar ist; dies wird individuell geprüft. Anträge laufen über die untere Denkmalschutzbehörde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, fachliche Betreuung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | Priorisierung durch das Landesamt zweimal jährlich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Denkmal von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der vollen Kostenübernahme durch den Eigentümer
- Anmeldung über die untere Denkmalschutzbehörde, meist das Landratsamt
- Fachliche Begleitung durch das Landesamt während der Maßnahme
- Technische und rechnerische Prüfung der Schlussrechnungen

## Kombinierbarkeit

Kombination mit Bundesprogrammen und Zuschüssen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern beantragen?

Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern richtet sich an Privatpersonen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Denkmal von überregionaler Bedeutung und akuter Gefaehrdung

### Wo gilt Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern beantragen?

Priorisierung durch das Landesamt zweimal jährlich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombination mit Bundesprogrammen und Zuschüssen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Entschaedigungsfonds Denkmalpflege Bayern?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/e-fonds/index.html
- Antragstellung: https://www.blfd.bayern.de/information-service/zuschuesse_steuer/e-fonds/index.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/entschaedigungsfonds-denkmalpflege-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wissenschaft
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/entschaedigungsfonds-denkmalpflege-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wissenschaft
