# Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu (Stand 2026). Der Entlastungsbetrag wird über die Steuerklasse II berücksichtigt oder über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Zuständig ist das Finanzamt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Mindestbetrag | 4.260 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | Geltendmachung mit der Einkommensteuererklärung, Wechsel in Steuerklasse II jederzeit beim Finanzamt möglich. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Alleinstehend, das heißt keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person außer eigenen Kindern mit Kindergeldanspruch
- Mindestens ein Kind, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, gehört zum Haushalt
- Das Kind ist mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet
- Beantragung über die Steuerklasse II oder die Einkommensteuererklärung

## Kombinierbarkeit

Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibeträgen. Er entfällt für Monate, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen?

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Alleinstehend, das heißt keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person außer eigenen Kindern mit Kindergeldanspruch

### Wie viel Geld gibt es bei Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Gefördert wird ab 4.260 Euro je Jahr. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen?

Geltendmachung mit der Einkommensteuererklärung, Wechsel in Steuerklasse II jederzeit beim Finanzamt möglich. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibeträgen. Er entfällt für Monate, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-finanzamt
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-finanzamt
