# Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können jährlich 4.260 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen, für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch zum Haushalt gehoert und keine andere volljährige Person mit im Haushalt lebt. Der Grundbetrag wird über die Steuerklasse II bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, die Erhöhungsbeträge müssen beantragt werden. Bei Wegfall der Voraussetzungen ist das Finanzamt zu informieren.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | Finanzaemter der Länder |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Mindestbetrag | 4.260 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Sonstiges |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt gemeldet
- Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen Person
- Nicht verheiratet oder dauernd getrennt lebend
- Steuerklasse II oder Antrag in der Einkommensteuererklärung

## Kombinierbarkeit

Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsvorschuss

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (12):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Steuernummer
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen?

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt gemeldet

### Wie viel Geld gibt es bei Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Gefördert wird ab 4.260 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit anderen Förderungen kombinieren?

Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsvorschuss Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Für diesen Antrag sind 12 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen
- Antragstellung: https://www.elster.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-finanzaemter-der-laender
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende-finanzaemter-der-laender
