# Energiefinanzierung

Zinsgünstiges Darlehen von 25.000 Euro bis fünf Millionen Euro für Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Biogas und Geothermie sowie für Speicher und Netzinfrastruktur. Förderfähig sind auch Planung, Montage und notwendige Infrastruktur.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 5.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 25.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Landwirtschaft, Kommunen |
| Themen | Energie, Photovoltaik |
| Frist | Laufende Antragstellung über die Hausbank |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Investition in Baden-Württemberg
- Zweck ist Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien
- Keine Finanzierung von Grundstückskauf, Fahrzeugen und fossilen Heizungen
- Bestätigung zum Antrag (BzA) über das L-Bank-BzA-Center oder das KfW-Portal
- Antragstellung über die Hausbank

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit KfW-Programmen und Landeszuschüssen im Rahmen der Beihilfegrenzen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energiefinanzierung beantragen?

Energiefinanzierung richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Landwirtschaft und Kommunen. Zusätzlich gilt: Investition in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Energiefinanzierung?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energiefinanzierung?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Energiefinanzierung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Energiefinanzierung beantragen?

Laufende Antragstellung über die Hausbank Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energiefinanzierung mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit KfW-Programmen und Landeszuschüssen im Rahmen der Beihilfegrenzen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energiefinanzierung?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energiefinanzierung.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energiefinanzierung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energiefinanzierung-l-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energiefinanzierung-l-bank
