# Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden

Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, etwa Anlagentechnik, Gebäudeautomation und Fassadensanierung. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten aus einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro EFRE-Mitteln. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist abgelaufen, ausgewählte Projekte können noch Förderanträge stellen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg und BUKEA, kofinanziert aus EFRE |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen |
| Themen | Energie, Sanierung |
| Frist | Einreichungsfrist 30.06.2025 abgelaufen, Förderanträge ausgewählter Projekte noch möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Nichtwohngebäude für hoheitliche Aufgaben oder öffentliche Dienstleistungen
- Mindestens 30 Prozent Treibhausgasminderung oder 45 Prozent Primärenergieeinsparung
- Amortisationszeit mindestens 5 Jahre
- Nur Bestandsgebäude, kein Neubau
- Maßnahme muss freiwillig sein
- Fertigstellung bis 31.12.2028

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden beantragen?

Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden richtet sich an Kommunen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Nichtwohngebäude für hoheitliche Aufgaben oder öffentliche Dienstleistungen

### Wie viel Geld gibt es bei Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden beantragen?

Einreichungsfrist 30.06.2025 abgelaufen, Förderanträge ausgewählter Projekte noch möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/energieeffizienz-in-oeffentlichen-gebaeuden
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/energieeffizienz-in-oeffentlichen-gebaeuden
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energieeffizienz-in-oeffentlichen-gebaeuden-ifb-hamburg-und-bukea-kofinanziert-aus-efre
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energieeffizienz-in-oeffentlichen-gebaeuden-ifb-hamburg-und-bukea-kofinanziert-aus-efre
