# Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)

Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Sanierung, Energie, Dämmung |
| Frist | Antragstellung zum 30. Juni 2021 eingestellt |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Programm eingestellt, Neuanträge sind nicht mehr möglich
- Bestandskreditnehmer reichen die Bestätigung nach Durchführung beim Finanzierungspartner ein, danach wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben

## Kombinierbarkeit

Nachfolge: Wohngebäude-Kredit 261

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (14):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) beantragen?

Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Programm eingestellt, Neuanträge sind nicht mehr möglich

### Wo gilt Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) beantragen?

Antragstellung zum 30. Juni 2021 eingestellt Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachfolge: Wohngebäude-Kredit 261 Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Sanieren-Kredit-(151-152)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energieeffizient-sanieren-kredit-151-152-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energieeffizient-sanieren-kredit-151-152-kfw
