# Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 850 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Arbeitnehmer |
| Themen | Energie, Sanierung |
| Frist | Laufend, Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Wohngebäude in Deutschland, mindestens zehn Jahre alt
- Beratung durch einen bei der BAFA gelisteten Energieeffizienz-Experten
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans mit zugelassener Software
- Antrag über das BAFA-Portal vor Beginn der Beratung
- Seit 01.04.2025 wird der Zuschuss an den Antragsteller ausgezahlt, der die Beratung zunächst vollständig selbst bezahlt

## Kombinierbarkeit

Löst den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen aus; die Beratungskosten können alternativ über Paragraf 35c EStG geltend gemacht werden

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen?

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Wohngebäude in Deutschland, mindestens zehn Jahre alt

### Wie viel Geld gibt es bei Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 850 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen?

Laufend, Bearbeitungszeit etwa zwei Wochen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit anderen Förderungen kombinieren?

Löst den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen aus; die Beratungskosten können alternativ über Paragraf 35c EStG geltend gemacht werden Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- Antragstellung: https://fms.bafa.de/BafaFrame/ebw
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energieberatung-fuer-wohngebaeude-mit-individuellem-sanierungsfahrplan-isfp-bafa
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energieberatung-fuer-wohngebaeude-mit-individuellem-sanierungsfahrplan-isfp-bafa
