# Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)

Der Bund bezuschusst 50 Prozent des Honorars für eine qualifizierte Energieberatung an Wohngebäuden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind maximal 650 Euro möglich, für Gebäude ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan mit schrittweisen Sanierungsempfehlungen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung über das BAFA-Portal gestellt werden.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 850 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen |
| Themen | Energie, Sanierung, Wohneigentum |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude steht in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
- Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens zehn Jahre zurück
- Vor-Ort-Aufnahme durch die Energieberaterin oder den Energieberater
- Mindestens vier Jahre Abstand zur vorherigen geförderten Beratung am selben Gebäude
- Antragstellung über das BAFA-Portal vor Beratungsbeginn

## Kombinierbarkeit

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann Voraussetzung für Bonusförderungen bei der Gebäudesanierung sein

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (29):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen?

Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) richtet sich an Privatpersonen, Vermieter und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Gebäude steht in Deutschland und wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt

### Wie viel Geld gibt es bei Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 850 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan) mit anderen Förderungen kombinieren?

Der individuelle Sanierungsfahrplan kann Voraussetzung für Bonusförderungen bei der Gebäudesanierung sein Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)?

Für diesen Antrag sind 29 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energieberatung-fuer-wohngebaeude-bundesfoerderung-individueller-sanierungsfahrplan-bundes
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energieberatung-fuer-wohngebaeude-bundesfoerderung-individueller-sanierungsfahrplan-bundes
