# Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser

Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, darunter Aufdach-, Freiflächen- und schwimmende Photovoltaik sowie Windkraftanlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Förderfähig sind Planungskosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen und notwendige Infrastruktur wie Wegebau und Netzanschluss.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
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| Fördergeber | L-Bank gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 25.000.000 Euro |
| Mindestbetrag | 5.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Landwirtschaft, Selbstständige |
| Themen | Energie, Photovoltaik, Landwirtschaft |
| Frist | Laufende Antragstellung über die Hausbank; zum 1. Juli 2026 stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderangebot neu auf |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Betrieb in Baden-Württemberg als etabliertes Energieunternehmen
- KMU-Status nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Millionen Euro Umsatz)
- Anlagen mit EEG-Vergütung nur zu beihilfefreien Konditionen
- Einspeisung in das öffentliche Netz oder Direktvermarktung
- Antragstellung über die Hausbank

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln im Rahmen der Beihilfegrenzen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser beantragen?

Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser richtet sich an Unternehmen, Landwirtschaft und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Betrieb in Baden-Württemberg als etabliertes Energieunternehmen

### Wie viel Geld gibt es bei Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser?

Der Höchstbetrag beträgt 25.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser beantragen?

Laufende Antragstellung über die Hausbank; zum 1. Juli 2026 stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Förderangebot neu auf Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit weiteren Fördermitteln im Rahmen der Beihilfegrenzen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energie vom Land - Sonne, Wind, Wasser?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energie-vom-land-sonne-wind-wasser.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/energie-vom-land-sonne-wind-wasser.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energie-vom-land-sonne-wind-wasser-l-bank-gemeinsam-mit-der-landwirtschaftlichen-rentenban
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energie-vom-land-sonne-wind-wasser-l-bank-gemeinsam-mit-der-landwirtschaftlichen-rentenban
