# Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)

Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein / IB.SH Energieagentur |
| Ebene | Land |
| Förderart | Beratung |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kommunen, Vereine, Unternehmen |
| Themen | Energie, Sanierung, Natur und Umwelt |
| Frist | Laufendes Angebot ohne Frist |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kommune oder kommunaler Akteur in Schleswig-Holstein
- Vorhaben mit Bezug zu Energiewende, Klimaschutz oder Klimaanpassung

## Kombinierbarkeit

Dient der Vorbereitung von Anträgen auf Kommunalen Wärmefonds, Quartierswärmemanagement und Bundesprogramme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (25):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) beantragen?

Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) richtet sich an Kommunen, Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Kommune oder kommunaler Akteur in Schleswig-Holstein

### Wo gilt Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) beantragen?

Laufendes Angebot ohne Frist Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) mit anderen Förderungen kombinieren?

Dient der Vorbereitung von Anträgen auf Kommunalen Wärmefonds, Quartierswärmemanagement und Bundesprogramme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)?

Für diesen Antrag sind 25 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ib-sh.de/produkt/energie-und-klimaschutzinitiative-eki/
- Antragstellung: https://www.eki.sh/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energie-und-klimaschutzinitiative-schleswig-holstein-eki-land-schleswig-holstein-ib-sh-ene
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energie-und-klimaschutzinitiative-schleswig-holstein-eki-land-schleswig-holstein-ib-sh-ene
