# Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 300.000 Euro |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Vermieter |
| Themen | Sanierung, Dämmung, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Nichtwohngebäude in Hamburg
- Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen und bewilligen lassen
- Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Träger erhalten unter Bedingungen bessere Konditionen

## Kombinierbarkeit

Zusatzbonus nachhaltige Dämmstoffe 18 Euro je Quadratmeter, Machbarkeitsstudie bis 50.000 Euro

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden beantragen?

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden richtet sich an Unternehmen, Vereine und Vermieter. Zusätzlich gilt: Nichtwohngebäude in Hamburg

### Wie viel Geld gibt es bei Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden?

Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden beantragen?

Laufende Antragstellung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden mit anderen Förderungen kombinieren?

Zusatzbonus nachhaltige Dämmstoffe 18 Euro je Quadratmeter, Machbarkeitsstudie bis 50.000 Euro Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/modernisierung-nichtwohngebaeude
- Antragstellung: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/modernisierung-nichtwohngebaeude
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/energetische-modernisierung-von-nichtwohngebaeuden-ifb-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/energetische-modernisierung-von-nichtwohngebaeuden-ifb-hamburg
