# Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlte Freistellung, ohne dass das Arbeitsverhältnis endet. Bis zu 24 Monate können ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Während der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden Teilzeitarbeit erlaubt, unter bestimmten Bedingungen besteht sogar ein Anspruch auf Teilzeit. Ab der Anmeldung gilt ein besonderer Kuendigungsschutz, die Anmeldefrist beträgt sieben beziehungsweise dreizehn Wochen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Familie, Personal |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Arbeitsverhältnis
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und eigene Betreuung
- Schriftliche Anmeldung sieben Wochen vor Beginn, bei Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag dreizehn Wochen
- Aufteilung in bis zu drei Zeitabschnitte möglich

## Kombinierbarkeit

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Elternzeit beantragen?

Elternzeit richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Bestehendes Arbeitsverhältnis

### Wo gilt Elternzeit?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Elternzeit vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Elternzeit beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Elternzeit mit anderen Förderungen kombinieren?

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Elternzeit?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/elternzeit-arbeitgeber-nach-dem-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/elternzeit-arbeitgeber-nach-dem-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetz
