# Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, davon können 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Angemeldet wird sie direkt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Arbeitgeber (Anspruch nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Familie, Personal |
| Frist | Anmeldefrist beim Arbeitgeber: sieben Wochen vor Beginn (erste drei Lebensjahre) beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn (drittes bis achtes Lebensjahr). |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehendes Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- Das Kind wird selbst betreut und erzogen
- Anmeldung sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren liegt
- Anmeldung 13 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegt
- Teilzeitarbeit von bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt ist während der Elternzeit erlaubt

## Kombinierbarkeit

Elternzeit und Elterngeld sind getrennte Leistungen und werden getrennt beantragt, laufen aber meist parallel. Ab Anmeldung der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, frühestens acht beziehungsweise 14 Wochen vor Beginn.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Geburtsurkunde der Kinder
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Elternzeit beantragen?

Elternzeit richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Bestehendes Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

### Wo gilt Elternzeit?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Elternzeit vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Elternzeit beantragen?

Anmeldefrist beim Arbeitgeber: sieben Wochen vor Beginn (erste drei Lebensjahre) beziehungsweise 13 Wochen vor Beginn (drittes bis achtes Lebensjahr). Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Elternzeit mit anderen Förderungen kombinieren?

Elternzeit und Elterngeld sind getrennte Leistungen und werden getrennt beantragt, laufen aber meist parallel. Ab Anmeldung der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, frühestens acht beziehungsweise 14 Wochen vor Beginn. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Elternzeit?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
- Antragstellung: https://www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/elternzeit-arbeitgeber-anspruch-nach-dem-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetz
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/elternzeit-arbeitgeber-anspruch-nach-dem-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetz
