# Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)

Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Erwerbseinkommens nach der Geburt eines Kindes. Basiselterngeld beträgt grundsaetzlich 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro monatlich. Bei niedrigen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent, bei Einkommen über 1.200 Euro sinkt sie auf bis zu 65 Prozent. Der Mindestbetrag von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt kein Erwerbseinkommen vorlag, das gilt ausdrücklich auch bei Arbeitslosigkeit. Der Anspruch entfällt ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Vorjahr.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Elterngeldstellen der Länder und Kommunen |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.800 Euro |
| Mindestbetrag | 300 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Familie, Sozialleistung |
| Frist | Rückwirkende Zahlung nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt
- Keine oder höchstens 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit
- Zu versteuerndes Einkommen des Vorjahres von höchstens 175.000 Euro

## Kombinierbarkeit

Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld mit Anrechnung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) beantragen?

Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.800 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) beantragen?

Rückwirkende Zahlung nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld mit Anrechnung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html
- Antragstellung: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/elterngeld-basiselterngeld-und-elterngeldplus-elterngeldstellen-der-laender-und-kommunen
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/elterngeld-basiselterngeld-und-elterngeldplus-elterngeldstellen-der-laender-und-kommunen
