# Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)

Baden-Württemberg förderte die Anschaffung von Elektrolastenrädern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten und höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug; maximal 100 Fahrzeuge je Antragsteller waren möglich. Das Programm ist beendet: Die L-Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass es zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen ist und keine Anträge mehr gestellt werden können. Geförderte Räder mussten mindestens drei Jahre genutzt werden, bei Leasing während der gesamten Leasingdauer von höchstens 36 Monaten. Unternehmen in Baden-Württemberg können stattdessen die bundesweite E-Lastenfahrrad-Richtlinie des BAFA nutzen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg im Auftrag des Landes |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Mobilität |
| Frist | ausgelaufen am 31.12.2024 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Neue Anträge sind nicht mehr möglich
- Programm endete zum 31. Dezember 2024

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen) beantragen?

Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Neue Anträge sind nicht mehr möglich

### Wie viel Geld gibt es bei Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen) beantragen?

ausgelaufen am 31.12.2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Elektrolastenrad Baden-Württemberg (ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/elektrolastenrader.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/elektrolastenrad-baden-wuerttemberg-ausgelaufen-l-bank-baden-wuerttemberg-im-auftrag-des-l
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/elektrolastenrad-baden-wuerttemberg-ausgelaufen-l-bank-baden-wuerttemberg-im-auftrag-des-l
