# Elbkulturfonds

Der Elbkulturfonds fördert ausgewählte, überdurchschnittlich ambitionierte Kulturprojekte in Hamburg. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende mit Bezug zur Stadt. Die Antragsfrist ist jährlich der 1. Juni. Förderbeträge sind auf der Übersichtsseite der Behörde nicht ausgewiesen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Behörde für Kultur und Medien Hamburg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Hamburg |
| Zielgruppe | Vereine, Selbstständige |
| Themen | Kultur |
| Frist | 1. Juni eines jeden Jahres |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Kulturprojekt mit Bezug zu Hamburg
- Antrag bis zur jährlichen Frist

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Elbkulturfonds beantragen?

Elbkulturfonds richtet sich an Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Kulturprojekt mit Bezug zu Hamburg

### Wo gilt Elbkulturfonds?

Das Programm gilt in Hamburg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Elbkulturfonds vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Elbkulturfonds beantragen?

1. Juni eines jeden Jahres Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Elbkulturfonds?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/themen/kulturfoerderung/antragsfristen-foerderprogramme-kultur
- Antragstellung: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/themen/kulturfoerderung/antragsfristen-foerderprogramme-kultur
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/elbkulturfonds-behoerde-fuer-kultur-und-medien-hamburg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Hamburg: https://antragio.com/bundesland/hamburg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/elbkulturfonds-behoerde-fuer-kultur-und-medien-hamburg
