# Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben zur Finanzierung des Eigenanteils bei bereits zugesagten Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Es gibt keinen Mindestbetrag.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | KfW |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 5.000.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine, Privatpersonen |
| Themen | Sanierung, Heizung, Energie |
| Frist | Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Vorliegende Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden
- Zuschuss bei Kreditantragstellung noch nicht ausgezahlt und nicht älter als 12 Monate
- Antragstellung über einen Finanzierungspartner
- Keine Umschuldung, keine Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben

## Kombinierbarkeit

Setzt eine Zuschusszusage voraus, typischerweise Heizungsförderung 522 oder BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (28):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (19):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) beantragen?

Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Vorliegende Zuschusszusage der KfW oder Bewilligungsbescheid des BAFA für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden

### Wie viel Geld gibt es bei Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) beantragen?

Laufende Antragstellung, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523) mit anderen Förderungen kombinieren?

Setzt eine Zuschusszusage voraus, typischerweise Heizungsförderung 522 oder BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 19 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(523)/
- Antragstellung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(523)/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einzelmassnahmen-ergaenzungskredit-nichtwohngebaeude-523-kfw
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einzelmassnahmen-ergaenzungskredit-nichtwohngebaeude-523-kfw
