# Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld nach Paragraf 16b SGB II ist ein zusätzlicher Zuschuss für Menschen, die aus dem Grundsicherungsgeld heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Es wird für längstens 24 Monate gezahlt und bemisst sich nach der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit, der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem maßgebenden Regelbedarf. Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters. Beantragt wird das Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter, möglichst vor Beginn der Tätigkeit.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Sozialleistung, Soziales |
| Frist | Antrag möglichst vor Aufnahme der Beschäftigung oder Selbständigkeit stellen, später ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme Bezug von Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer hauptberuflichen Selbständigkeit
- Das Einstiegsgeld muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sein
- Auch befristete Stellen und Teilzeit können gefördert werden

## Kombinierbarkeit

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Es kann mit dem Vermittlungsbudget und mit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach Paragraf 16c SGB II kombiniert werden. Neben dem Gründungszuschuss nach SGB III ist es nicht möglich, weil beide Leistungen unterschiedliche Rechtskreise betreffen.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (27):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einstiegsgeld beantragen?

Einstiegsgeld richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme Bezug von Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld

### Wo gilt Einstiegsgeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Einstiegsgeld vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Einstiegsgeld beantragen?

Antrag möglichst vor Aufnahme der Beschäftigung oder Selbständigkeit stellen, später ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Einstiegsgeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Es kann mit dem Vermittlungsbudget und mit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach Paragraf 16c SGB II kombiniert werden. Neben dem Gründungszuschuss nach SGB III ist es nicht möglich, weil beide Leistungen unterschiedliche Rechtskreise betreffen. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einstiegsgeld?

Für diesen Antrag sind 27 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/arbeit-finden/einstiegsgeld-beschaeftigung
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/arbeit-finden/einstiegsgeld-beschaeftigung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einstiegsgeld-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einstiegsgeld-jobcenter
