# Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten an Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern für Nachfolgemoderatoren, die Übernahmeinteressierte beraten und Kontakte anbahnen. Eine Antragstellung ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Land Niedersachsen und EFRE, NBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Vereine, Unternehmen |
| Themen | Gründung |
| Frist | ausgelaufen, seit 01.01.2026 keine Antragstellung mehr möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt waren ausschließlich IHK und Handwerkskammern in Niedersachsen
- Beratung von Übernahmeinteressierten und Begleitung von Übernahmeprozessen
- Betriebsstätten der begleiteten Unternehmen in Niedersachsen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Eigenmittel in Euro
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen) beantragen?

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen) richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt waren ausschließlich IHK und Handwerkskammern in Niedersachsen

### Wie viel Geld gibt es bei Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen)?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen) beantragen?

ausgelaufen, seit 01.01.2026 keine Antragstellung mehr möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (Niedersachsen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Einsatz-von-Nachfolgemoderatorinnen-und-Nachfolgemoderatoren.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einsatz-von-nachfolgemoderatorinnen-und-nachfolgemoderatoren-niedersachsen-land-niedersach
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/gruendung
- Alles zur Förderung in Niedersachsen: https://antragio.com/bundesland/niedersachsen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einsatz-von-nachfolgemoderatorinnen-und-nachfolgemoderatoren-niedersachsen-land-niedersach
