# Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II

Bestimmte Bedarfe sind nicht im Regelbedarf enthalten und werden nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II zusätzlich als einmalige Leistung erbracht: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt, dazu orthopädische Schuhe und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Die Leistung gibt es auch für Menschen, die sonst kein Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie diesen Bedarf nicht selbst decken können. Die Höhe fällt regional unterschiedlich aus und wird beim Jobcenter beantragt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete, Familie |
| Frist | Antrag vor der Anschaffung stellen, eine nachträgliche Übernahme ist in der Regel nicht möglich. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Der Bedarf fällt unter einen der in Paragraf 24 Absatz 3 SGB II genannten Fälle
- Der Bedarf kann aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden
- Bei Personen ohne laufenden Leistungsbezug: Prüfung des Einkommens der nächsten sechs Monate
- Antrag vor der Anschaffung stellen

## Kombinierbarkeit

Einmalige Leistungen sind ein Zuschuss und keine Darlehensleistung. Für andere unabweisbare einmalige Bedarfe sieht Paragraf 24 Absatz 1 SGB II nur ein Darlehen vor, das mit dem laufenden Regelbedarf aufgerechnet wird.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II beantragen?

Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Der Bedarf fällt unter einen der in Paragraf 24 Absatz 3 SGB II genannten Fälle

### Wo gilt Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II beantragen?

Antrag vor der Anschaffung stellen, eine nachträgliche Übernahme ist in der Regel nicht möglich. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II mit anderen Förderungen kombinieren?

Einmalige Leistungen sind ein Zuschuss und keine Darlehensleistung. Für andere unabweisbare einmalige Bedarfe sieht Paragraf 24 Absatz 1 SGB II nur ein Darlehen vor, das mit dem laufenden Regelbedarf aufgerechnet wird. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einmalige Leistungen und Erstausstattung nach Paragraf 24 SGB II?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/finanziell-absichern/einmalige-leistungen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einmalige-leistungen-und-erstausstattung-nach-paragraf-24-sgb-ii-jobcenter
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einmalige-leistungen-und-erstausstattung-nach-paragraf-24-sgb-ii-jobcenter
