# Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | Antrag zwingend vor Beginn der Beschäftigung, für Beschäftigte ab 55 Jahren gilt die verlängerte Förderdauer befristet bis 31.12.2028 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Antrag vor Arbeitsaufnahme, kein Rechtsanspruch
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Teilzeit möglich
- Längere Einarbeitungszeit als betriebsüblich erforderlich
- Nachbeschäftigungszeit in Höhe der Förderdauer, höchstens 12 Monate, sonst anteilige Rückzahlung
- Keine Förderung, wenn die Person in den vergangenen 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig im Betrieb beschäftigt war

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Weiterbildungsförderung und weiteren Förderungen für Menschen mit Behinderungen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III) beantragen?

Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Antrag vor Arbeitsaufnahme, kein Rechtsanspruch

### Wie viel Geld gibt es bei Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III) beantragen?

Antrag zwingend vor Beginn der Beschäftigung, für Beschäftigte ab 55 Jahren gilt die verlängerte Förderdauer befristet bis 31.12.2028 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Weiterbildungsförderung und weiteren Förderungen für Menschen mit Behinderungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-arbeitsaufnahme
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/eingliederungszuschuss-zur-foerderung-arbeitsaufnahme
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eingliederungszuschuss-paragrafen-88-bis-92-sgb-iii-bundesagentur-fuer-arbeit-agenturen-fu
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eingliederungszuschuss-paragrafen-88-bis-92-sgb-iii-bundesagentur-fuer-arbeit-agenturen-fu
