# Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)

Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Träger der Eingliederungshilfe, je nach Bundesland überörtlicher Sozialhilfeträger, Landschaftsverband, Bezirk oder Landkreis |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Soziales, Gesundheit und Pflege, Bildung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Wesentliche Behinderung oder drohende wesentliche Behinderung im Sinne des SGB IX
- Bedarf an Leistungen zur Teilhabe
- Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe, in der Regel mit Gesamtplanverfahren und Bedarfsermittlung
- Einsatz von Einkommen und Vermögen nach den erhöhten Freigrenzen des SGB IX

## Kombinierbarkeit

Vorrangig sind Leistungen anderer Rehabilitationsträger, etwa der Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Agentur für Arbeit. Pflegeleistungen nach SGB XI und die Hilfe zur Pflege werden abgegrenzt. Für die Existenzsicherung bleibt daneben die Grundsicherung nach SGB XII zuständig; in Einrichtungen wird der Lebensunterhalt getrennt von den Fachleistungen erbracht.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX) beantragen?

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Wesentliche Behinderung oder drohende wesentliche Behinderung im Sinne des SGB IX

### Wo gilt Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Lässt sich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX) mit anderen Förderungen kombinieren?

Vorrangig sind Leistungen anderer Rehabilitationsträger, etwa der Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Agentur für Arbeit. Pflegeleistungen nach SGB XI und die Hilfe zur Pflege werden abgegrenzt. Für die Existenzsicherung bleibt daneben die Grundsicherung nach SGB XII zuständig; in Einrichtungen wird der Lebensunterhalt getrennt von den Fachleistungen erbracht. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__90.html
- Antragstellung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__90.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen-teil-2-sgb-ix-traeger-der-eingliederun
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderungen-teil-2-sgb-ix-traeger-der-eingliederun
