# Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Kommunen |
| Themen | Personal, Soziales |
| Frist | laufend |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Mindestens 21 Monate Leistungsbezug innerhalb der letzten 24 Monate
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Beschäftigungsbegleitendes Coaching während der Förderung
- Bewilligung durch das zuständige Jobcenter
- Förderdauer 24 Monate

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz) beantragen?

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz) richtet sich an Unternehmen, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Mindestens 21 Monate Leistungsbezug innerhalb der letzten 24 Monate

### Wie viel Geld gibt es bei Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz) beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Beschaeftigungschanchen-im-SGB-II/Teilhabechancengesetz/Fragen-und-Antworten-Teilhabechancen-Langzeitarbeitslose/faq-teilhabechancen-langzeitarbeitslose.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eingliederung-von-langzeitarbeitslosen-teilhabechancengesetz-jobcenter-bundesministerium-f
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/personal

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eingliederung-von-langzeitarbeitslosen-teilhabechancengesetz-jobcenter-bundesministerium-f
