# Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz

Für die Einbürgerung sind laut BAMF unter anderem fuenf Jahre gewoehnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie ein bestandener Einbürgerungstest erforderlich. Der Test umfasst 33 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen, dauert 60 Minuten und kostet 25 Euro. Der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehoerige muss ohne Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bestritten werden können. Die Einbürgerung kostet 255 Euro je Person, für minderjährige Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden, 51 Euro. Bei geringem Einkommen sind Gebührenermäßigung oder Ratenzahlung möglich.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Einbürgerungsbehörde der Stadt, des Landkreises oder der Ausländerbehörde |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Zuwanderung und Integration, Sonstiges |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Fuenf Jahre gewoehnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- Bestandener Einbürgerungstest mit mindestens 17 von 33 richtigen Antworten
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Bürgergeld oder andere Sozialleistungen
- Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde

## Kombinierbarkeit

Der Bezug von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen steht der Einbürgerung grundsaetzlich entgegen. Bei geringem Einkommen kann die Gebühr ermäßigt oder in Raten gezahlt werden. Beratung bieten Jugendmigrationsdienste und die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (15):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Aufenthaltsstatus
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz beantragen?

Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Fuenf Jahre gewoehnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland

### Wo gilt Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz mit anderen Förderungen kombinieren?

Der Bezug von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen steht der Einbürgerung grundsaetzlich entgegen. Bei geringem Einkommen kann die Gebühr ermäßigt oder in Raten gezahlt werden. Beratung bieten Jugendmigrationsdienste und die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz?

Für diesen Antrag sind 15 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
- Antragstellung: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/einbuergerung-nach-dem-staatsangehoerigkeitsgesetz-einbuergerungsbehoerde-der-stadt-des-la
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/migration

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/einbuergerung-nach-dem-staatsangehoerigkeitsgesetz-einbuergerungsbehoerde-der-stadt-des-la
