# Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit

Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Kredit |
| Höchstbetrag | 50.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sanierung, Wohneigentum, Soziales |
| Frist | Laufende Antragstellung, aktuell mindestens ein Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Selbstnutzung der Wohnimmobilie in Baden-Württemberg
- Einhaltung der DIN 18040-2 für den Tilgungszuschuss
- Basisfinanzierung Z15-Darlehen darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen, alternativ Antrag als schwerbehinderter Mensch
- Antrag über die örtliche Wohnraumförderungsstelle

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit dem Z15-Basisdarlehen und der Zusatzfinanzierung Energieeffizienz

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit beantragen?

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Selbstnutzung der Wohnimmobilie in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit?

Der Höchstbetrag beträgt 50.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit beantragen?

Laufende Antragstellung, aktuell mindestens ein Jahr Wartezeit bis zur Bewilligung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit dem Z15-Basisdarlehen und der Zusatzfinanzierung Energieeffizienz Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit-l-bank
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sanierung
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eigentumsfinanzierung-bw-zusatzfinanzierung-barrierefreiheit-l-bank
