# Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Die Eigenheimrente, umgangssprachlich Wohn-Riester, fördert den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums und von Genossenschaftsanteilen, seit 2014 auch den Abbau von Barrieren im eigenen Wohnraum. Die Grundzulage beträgt nach Paragraf 84 EStG seit dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro; Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich. Achtung: Die BMWSB-Seite nennt weiterhin veraltete 154 Euro, massgeblich ist der Gesetzestext. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro; Beiträge können bis zu 2.100 Euro im Jahr abzueglich Zulage als Sonderausgaben abgesetzt werden. Angespartes Kapital kann zu mindestens 75 Prozent oder vollständig für den Erwerb eingesetzt oder zum Rentenbeginn zur Entschuldung verwendet werden. Die Förderung wird nachgelagert über ein Wohnförderkonto besteuert, das jährlich mit zwei Prozent fortgeschrieben wird.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Anbieter des Altersvorsorgevertrags, Zulagenverfahren über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Prämie |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Arbeitnehmer |
| Themen | Wohnen und Miete, Sonstiges |
| Frist | Zulagen sind bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr zu beantragen, in der Praxis meist über einen Dauerzulagenantrag beim Anbieter. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- zertifizierter Altersvorsorgevertrag bei einem zugelassenen Anbieter
- Zugehoerigkeit zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Förderung
- Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum, Genossenschaftsanteile oder Barrierereduzierung
- Selbstnutzung der Wohnung
- Zulagenantrag über den Anbieter

## Kombinierbarkeit

Das geförderte Kapital unterliegt der nachgelagerten Besteuerung über das Wohnförderkonto, wahlweise verteilt bis zum 85. Lebensjahr oder als Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Kontostands. Dieselben Beiträge können nicht gleichzeitig mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Eigenheimrente (Wohn-Riester) beantragen?

Eigenheimrente (Wohn-Riester) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: zertifizierter Altersvorsorgevertrag bei einem zugelassenen Anbieter

### Wo gilt Eigenheimrente (Wohn-Riester)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Eigenheimrente (Wohn-Riester) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Eigenheimrente (Wohn-Riester) beantragen?

Zulagen sind bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr zu beantragen, in der Praxis meist über einen Dauerzulagenantrag beim Anbieter. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Eigenheimrente (Wohn-Riester) mit anderen Förderungen kombinieren?

Das geförderte Kapital unterliegt der nachgelagerten Besteuerung über das Wohnförderkonto, wahlweise verteilt bis zum 85. Lebensjahr oder als Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Kontostands. Dieselben Beiträge können nicht gleichzeitig mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Eigenheimrente (Wohn-Riester)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/eigenheimrente/eigenheimrente_node.html
- Antragstellung: https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerderprogramme-wohnen/eigenheimrente/eigenheimrente_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/eigenheimrente-wohn-riester-anbieter-des-altersvorsorgevertrags-zulagenverfahren-ueber-die
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/eigenheimrente-wohn-riester-anbieter-des-altersvorsorgevertrags-zulagenverfahren-ueber-die
