# Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen

Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Bewilligung durch das Regierungspräsidium Darmstadt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Vereine, Kommunen |
| Themen | Ehrenamt, Soziales, Zuwanderung und Integration |
| Frist | Anträge in der Regel bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Trägerschaft durch kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Organisationen in Hessen
- Qualifizierung der Lotsinnen und Lotsen nach dem hessischen Qualifizierungsrahmen
- Für die Koordinierungspauschale: Pool von mindestens fünf Lotsinnen und Lotsen und Kommune unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern

## Kombinierbarkeit

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (14):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (11):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsgestattung
- Zeugnisse und Abschlussurkunden
- Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen beantragen?

Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen richtet sich an Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Trägerschaft durch kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Organisationen in Hessen

### Wie viel Geld gibt es bei Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen?

Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen beantragen?

Anträge in der Regel bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen mit anderen Förderungen kombinieren?

Landesprogramm WIR - Vielfalt und Teilhabe Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://integrationskompass.hessen.de/foerderprogramm/ehrenamtliche-integrationslotsen
- Antragstellung: https://integrationskompass.hessen.de/foerderprogramm/ehrenamtliche-integrationslotsen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/ehrenamtliche-integrationslotsinnen-und-lotsen-in-hessen-hessisches-ministerium-fuer-arbei
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/ehrenamt
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/ehrenamtliche-integrationslotsinnen-und-lotsen-in-hessen-hessisches-ministerium-fuer-arbei
