# EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027

Das EFRE-Programm Schleswig-Holstein setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 272,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 622,5 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Wissenstransfer, Unternehmensinvestitionen, Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie regionale Entwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Verwaltungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein, kofinanziert aus dem EFRE |
| Ebene | EU |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen, Kommunen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Forschung, Digitalisierung, Energie |
| Frist | Aufrufe und Richtlinien des Landes |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Vorhaben im Bundesland Schleswig-Holstein
- Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes
- Eigenanteil beziehungsweise nationale Kofinanzierung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 beantragen?

EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Vorhaben im Bundesland Schleswig-Holstein

### Wo gilt EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027?

Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 beantragen?

Aufrufe und Richtlinien des Landes Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://ec.europa.eu/regional_policy/in-your-country/programmes/2021-2027/de/2021de16rfpr010_en
- Antragstellung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/lpw/lpw_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/efre-programm-schleswig-holstein-2021-bis-2027-verwaltungsbehoerde-des-landes-schleswig-ho
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung
- Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein: https://antragio.com/bundesland/schleswig-holstein

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/efre-programm-schleswig-holstein-2021-bis-2027-verwaltungsbehoerde-des-landes-schleswig-ho
