# E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)

Stuttgart förderte mobilitätseingeschraenkte Personen beim Kauf oder Leasing eines Elektro-Dreirads mit 1.500 Euro, höchstens jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten. Zusätzlich gab es auf Antrag frühestens drei Jahre nach der Beschaffung 500 Euro Nachhaltigkeitsbonus, wenn im Haushalt in dieser Zeit kein Auto angemeldet war oder ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde. Das geförderte E-Trike musste mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt genutzt werden. Der Gemeinderat hatte die Richtlinie nur bis einschließlich 2025 beschlossen; das Programm ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen und nimmt keine neuen Anträge mehr an. Auszahlungen aus bereits bewilligten Anträgen laufen weiter.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart |
| Ebene | Kommune |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 2.000 Euro |
| Mindestbetrag | 1.500 Euro |
| Gültig | Stuttgart |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | ausgelaufen am 31.12.2025 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Neue Anträge sind nicht mehr möglich
- Programm endete am 31. Dezember 2025
- Auszahlung bereits bewilligter Förderungen und Nachhaltigkeitsboni weiterhin möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (13):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (5):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen) beantragen?

E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen) richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Neue Anträge sind nicht mehr möglich

### Wie viel Geld gibt es bei E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 2.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)?

Das Programm ist regional begrenzt auf Stuttgart.

### Muss ich E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen) beantragen?

ausgelaufen am 31.12.2025 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 5 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es E-Trikes für mobilitätseingeschraenkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter (ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/foerderprogramm-e-trikes
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/e-trikes-fuer-mobilitaetseingeschraenkte-stuttgarterinnen-und-stuttgarter-ausgelaufen-land
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/e-trikes-fuer-mobilitaetseingeschraenkte-stuttgarterinnen-und-stuttgarter-ausgelaufen-land
