# E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing

Zuschuss zu den Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten neuer, vollelektrischer Fahrzeuge im Taxi-, Mietwagen-, Bedarfsverkehrs- und Carsharing-Gewerbe. Beim Kauf gibt es bis zu 3.000 Euro je Fahrzeug, beim Leasing 1.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Laufende Antragstellung nach Eingang der Anträge |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Gültige Konzession oder Genehmigung und Betriebssitz in Baden-Württemberg
- Neufahrzeug mit Erstzulassung, rein elektrisch, Fahrzeugklasse M1 oder N1
- Fahrzeug wurde nicht vor dem 1. Juli 2022 angeschafft
- Mindestens drei Jahre Einsatz im geförderten Verkehr
- Maximal 100 Fahrzeuge je Antragsteller
- De-minimis-Erklärung erforderlich

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit Charge@BW für die Ladeinfrastruktur, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing beantragen?

E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Gültige Konzession oder Genehmigung und Betriebssitz in Baden-Württemberg

### Wie viel Geld gibt es bei E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing?

Der genannte Höchstbetrag von 3.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing beantragen?

Laufende Antragstellung nach Eingang der Anträge Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit Charge@BW für die Ladeinfrastruktur, sofern keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für E-Taxis, E-Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und E-Carsharing?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-taxis.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-taxis.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/e-taxis-e-mietwagen-gebuendelter-bedarfsverkehr-und-e-carsharing-l-bank-im-auftrag-des-ver
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/e-taxis-e-mietwagen-gebuendelter-bedarfsverkehr-und-e-carsharing-l-bank-im-auftrag-des-ver
