# Durchführbarkeitsstudien M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Durchführbarkeitsstudien, die das Potenzial eines Vorhabens bewerten und Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken darstellen. Ziel ist die Erleichterung der Investitionsentscheidung. Die Programmlaufzeit reicht vom 18. Juni 2024 bis zum 30. Juni 2027.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Forschung |
| Frist | Programmlaufzeit 18.06.2024 bis 30.06.2027, Bearbeitungszeit sechs Monate bei vollständigen Unterlagen |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Verordnung 651/2014 sowie Großunternehmen mit Betriebsstätte in M-V
- Forschungseinrichtungen, Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen der Region bei Verbundforschung
- Nachweis, dass das Vorhaben unternehmensbezogene und regionale Wertschöpfung und Beschäftigung steigern kann
- Realistische Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg und Umsetzung
- Antrag spätestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Durchführbarkeitsstudien M-V beantragen?

Durchführbarkeitsstudien M-V richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Verordnung 651/2014 sowie Großunternehmen mit Betriebsstätte in M-V

### Wo gilt Durchführbarkeitsstudien M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Durchführbarkeitsstudien M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Durchführbarkeitsstudien M-V beantragen?

Programmlaufzeit 18.06.2024 bis 30.06.2027, Bearbeitungszeit sechs Monate bei vollständigen Unterlagen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Durchführbarkeitsstudien M-V?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.mv-serviceportal.de/leistung?leistungId=122715201&ortId=3512&ouId=122715205
- Antragstellung: https://www.tbi-mv.de/technologiefoerderung/foerderprogramme/durchfuehrbarkeitsstudien.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/durchfuehrbarkeitsstudien-m-v-tbi-technologie-beratungs-institut-gmbh-im-auftrag-des-wirts
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/forschung
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/durchfuehrbarkeitsstudien-m-v-tbi-technologie-beratungs-institut-gmbh-im-auftrag-des-wirts
