# Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung

Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation / WIBank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 1.000.000 Euro |
| Gültig | Hessen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer, Studierende |
| Themen | Digitalisierung, Forschung, Gründung |
| Frist | Laufende Einreichung von Projektskizzen an distral-hessen@digitales.hessen.de |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Projektskizze muss vor der Antragstellung eingereicht und positiv bewertet werden
- Antragsteller ist Start-up, KMU, Hochschule oder Forschungseinrichtung in Hessen
- Projektlaufzeit je nach Förderlinie 3 bis 36 Monate
- Vorhaben noch nicht begonnen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (22):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung beantragen?

Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung richtet sich an Unternehmen, Gründerinnen und Gründer und Studierende. Zusätzlich gilt: Projektskizze muss vor der Antragstellung eingereicht und positiv bewertet werden

### Wie viel Geld gibt es bei Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 1.000.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung beantragen?

Laufende Einreichung von Projektskizzen an distral-hessen@digitales.hessen.de Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung?

Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.wibank.de/wibank/distral/distr-l-518138
- Antragstellung: https://www.wibank.de/wibank/distral/distr-l-518138
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/distr-l-digitale-innovations-und-technologiefoerderung-hessisches-ministerium-fuer-digital
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Hessen: https://antragio.com/bundesland/hessen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/distr-l-digitale-innovations-und-technologiefoerderung-hessisches-ministerium-fuer-digital
