# Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld

Nach Paragraf 22 Absatz 7 SGB II kann das Jobcenter die Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter oder den Energieversorger zahlen, statt an die leistungsberechtigte Person. Das ist besonders dann vorgesehen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei bestehenden Mietrückständen. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass die Miete bei Zahlungsrückständen direkt an den Vermieter überwiesen werden kann. Das Verfahren schützt sowohl den Wohnraum der Mietenden als auch den Zahlungseingang beim Vermieter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter (kommunaler Träger) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vermieter |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bezug von Grundsicherungsgeld mit Unterkunftsbedarf
- Antrag der leistungsberechtigten Person oder Feststellung des Jobcenters, dass die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist
- Angabe der Kontodaten des Vermieters oder Versorgers

## Kombinierbarkeit

Aendert nicht die Höhe der Leistung, sondern nur den Zahlungsweg. In der Sozialhilfe gilt die entsprechende Regelung in Paragraf 35a SGB XII.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (21):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (8):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld beantragen?

Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Bezug von Grundsicherungsgeld mit Unterkunftsbedarf

### Wo gilt Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Lässt sich Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld mit anderen Förderungen kombinieren?

Aendert nicht die Höhe der Leistung, sondern nur den Zahlungsweg. In der Sozialhilfe gilt die entsprechende Regelung in Paragraf 35a SGB XII. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Direktzahlung der Miete an den Vermieter im Grundsicherungsgeld?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/wohnen
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/direktzahlung-der-miete-an-den-vermieter-im-grundsicherungsgeld-jobcenter-kommunaler-traeg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/direktzahlung-der-miete-an-den-vermieter-im-grundsicherungsgeld-jobcenter-kommunaler-traeg
