# DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung für digitale Infrastruktur an Schulen: Netzwerkinfrastruktur und WLAN, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte. Öffentliche Schulen erhielten einen Sockelbetrag von 40.000 bis 75.000 Euro plus 340 Euro je Schüler, Ersatzschulen 15.000 Euro plus 395 Euro je Schüler, jeweils zuzüglich 10 Prozent Landeskofinanzierung. Die Antragsfristen sind abgelaufen.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kommunen |
| Themen | Digitalisierung, Bildung |
| Frist | Antragsfrist für den Baustein Administration endete am 31.12.2023, Programmlaufzeit bis 31.12.2024 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen
- Mobile Endgeräte erst nach Aufbau von Netzwerk und WLAN förderfähig
- Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
- Vollständiger Projektabschluss war bis 31.12.2024 zu sichern
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (6):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024 beantragen?

DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024 richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie Träger staatlich anerkannter Ersatzschulen

### Wo gilt DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024 vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024 beantragen?

Antragsfrist für den Baustein Administration endete am 31.12.2023, Programmlaufzeit bis 31.12.2024 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es DigitalPakt Schulen M-V 2019 bis 2024 noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/digitalpakt-schulen-2019-bis-2024/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/digitalpakt-schulen-2019-bis-2024/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/digitalpakt-schulen-m-v-2019-bis-2024-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/digitalpakt-schulen-m-v-2019-bis-2024-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpommern-lfi-m-v
