# Digitalbonus.Bayern

Der Digitalbonus.Bayern bezuschusst kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern bei der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie bei der IT-Sicherheit. Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt, der Fördersatz liegt jeweils bei bis zu 50 Prozent. Wichtig für die Suche nach Website- und Marketingförderung: Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Ablaeufe, Standard-Webshops mit Shop-Templates sowie Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter sind ausdrücklich nicht förderfähig, ebenso wenig Text-, Bild-, Video-, Grafik- und Logoerstellung. Gefördert werden dagegen Software und Umsetzungsleistungen, die tief in die Geschäftsprozesse eingreifen, seit der Neuauflage mit Schwerpunkt Robotik, KI, digitale Zwillinge und Simulation. Die Laufzeit ist bis zum 31.12.2027 festgelegt, monatlich wird ein Antragskontingent freigegeben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 30.000 Euro |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Unternehmen |
| Themen | Digitalisierung |
| Frist | 31.12.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- Gewerbebetrieb im Sinne von Paragraf 2 Gewerbesteuergesetz mit Betriebsstätte in Bayern
- Antrag vor Maßnahmenbeginn, keine rechtsverbindliche Bestellung vorab
- Antragstellung nur online mit ELSTER-Unternehmenskonto des Unternehmens selbst, nicht durch Dienstleister oder Fördermittelberater
- Mindestens 4.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
- Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Freie Berufe, Arztpraxen und Kliniken, Landwirtschaft sowie Vereine

## Kombinierbarkeit

Je ein Antrag pro Förderbereich Digitalisierung und IT-Sicherheit, insgesamt zwei Anträge je Unternehmen; De-minimis

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Digitalbonus.Bayern beantragen?

Digitalbonus.Bayern richtet sich an Unternehmen. Zusätzlich gilt: Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

### Wie viel Geld gibt es bei Digitalbonus.Bayern?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Digitalbonus.Bayern?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Digitalbonus.Bayern vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Digitalbonus.Bayern beantragen?

31.12.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Digitalbonus.Bayern mit anderen Förderungen kombinieren?

Je ein Antrag pro Förderbereich Digitalisierung und IT-Sicherheit, insgesamt zwei Anträge je Unternehmen; De-minimis Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Digitalbonus.Bayern?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm
- Antragstellung: https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/digitalbonus-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wirtschaft-landesentwicklung-und-en
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/digitalbonus-bayern-bayerisches-staatsministerium-fuer-wirtschaft-landesentwicklung-und-en
