# Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt

Zuschuss für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen nach Paragraf 20 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes. Antragsformulare bestehen getrennt für Gebietskörperschaften und sonstige Antragsteller wie Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Bevorzugt werden Vorhaben, die akute Gefahren abwenden, eine nachhaltige Nutzung ermöglichen oder Modellcharakter haben.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Denkmalpflege |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Vermieter |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | Antragstellung beim Landesverwaltungsamt vor Beginn der Maßnahme |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eingetragenes Kulturdenkmal in Sachsen-Anhalt
- Vorhaben darf vor der Entscheidung über die Bewilligung nicht begonnen werden
- Angemessener Eigenanteil des Antragstellers
- Bei mehrjähriger Förderung vorherige Abstimmung der Verpflichtungsermaechtigungen

## Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der Städtebauförderung und Bundesmitteln der Denkmalpflege

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Eingetragenes Kulturdenkmal in Sachsen-Anhalt

### Wo gilt Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt beantragen?

Antragstellung beim Landesverwaltungsamt vor Beginn der Maßnahme Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der Städtebauförderung und Bundesmitteln der Denkmalpflege Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Denkmalpflegeförderung des Landes Sachsen-Anhalt?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/denkmalschutz-unesco-weltkulturerbe/denkmalpflegefoerderung
- Antragstellung: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/denkmalschutz-unesco-weltkulturerbe/denkmalpflegefoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/denkmalpflegefoerderung-des-landes-sachsen-anhalt-landesverwaltungsamt-sachsen-anhalt-refe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/denkmalpflegefoerderung-des-landes-sachsen-anhalt-landesverwaltungsamt-sachsen-anhalt-refe
