# Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg

Landesprogramm für Eigentümer und Unterhaltspflichtige eingetragener Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent für private Antragsteller und bis zu 33,3 Prozent für Kommunen, Landkreise und Kirchen. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Euro förderfähiger Kosten für Private und bei 30.000 Euro für öffentliche und kirchliche Träger. Im Jahr 2024 wurden rund 15,42 Millionen Euro auf 249 Vorhaben verteilt, davon 58 Prozent auf private, 29 Prozent auf kirchliche und 13 Prozent auf kommunale Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspraesidium Stuttgart |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mindestbetrag | 3.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Kommunen, Vereine |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | jährliche Antragstellung, Termine über das Regierungspraesidium |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Eigentum, Nutzung oder Unterhaltspflicht an einem eingetragenen Kulturdenkmal
- Maßnahme noch nicht begonnen
- Mindestkosten von 3.000 Euro bei Privaten und 30.000 Euro bei öffentlichen und kirchlichen Trägern
- Denkmalschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigungen liegen vor
- Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege vor Antragstellung
- Antrag mit Kostenaufstellung nach DIN 276 und Fotodokumentation

## Kombinierbarkeit

Ergänzend Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Bundesprogramme

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg beantragen?

Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg richtet sich an Privatpersonen, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Eigentum, Nutzung oder Unterhaltspflicht an einem eingetragenen Kulturdenkmal

### Wie viel Geld gibt es bei Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 3.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg beantragen?

jährliche Antragstellung, Termine über das Regierungspraesidium Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzend Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz und Bundesprogramme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Denkmalförderung des Landes Baden-Württemberg?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
- Antragstellung: https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/denkmalfoerderung-des-landes-baden-wuerttemberg-landesamt-fuer-denkmalpflege-im-regierungs
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/denkmalfoerderung-des-landes-baden-wuerttemberg-landesamt-fuer-denkmalpflege-im-regierungs
