# Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) |
| Ebene | Sonstige |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vereine, Privatpersonen, Kommunen |
| Themen | Kultur, Sanierung, Sonstiges |
| Frist | Antragsfrist 31. August für das jeweilige Folgejahr; bei Katastrophenschäden ganzjährig |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Objekt ist als Einzeldenkmal in der amtlichen Denkmalliste eingetragen
- Antragsteller ist Eigentümer, Verfügungsberechtigter, gemeinnütziger Trägerverein oder Stiftung; Antrag durch Nicht-Eigentümer nur mit schriftlichem Einverständnis
- Denkmalgerechte Bauvorbereitung durch denkmalerfahrene Fachleute
- Realistischer Kosten- und Zeitplan sowie denkmalverträgliche Nutzung
- Durchführung und Verwendungsnachweis innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsschluss
- Kein Baubeginn vor Förderzusage
- Nachbauten zerstörter Denkmale werden nicht gefördert

## Kombinierbarkeit

Fördermittel der DSD können gegenüber Dritten als Eigenmittel ausgewiesen werden, Abstimmung mit anderen Fördergebern erforderlich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beantragen?

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz richtet sich an Vereine, Privatpersonen und Kommunen. Zusätzlich gilt: Objekt ist als Einzeldenkmal in der amtlichen Denkmalliste eingetragen

### Wo gilt Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz beantragen?

Antragsfrist 31. August für das jeweilige Folgejahr; bei Katastrophenschäden ganzjährig Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mit anderen Förderungen kombinieren?

Fördermittel der DSD können gegenüber Dritten als Eigenmittel ausgewiesen werden, Abstimmung mit anderen Fördergebern erforderlich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.denkmalschutz.de/fileadmin/media/2024/PDF/Denkmalfoerderung/DSD_Foerderrichtlinien_2026_Web.pdf
- Antragstellung: https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/aufgaben-ziele/denkmalfoerderung.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/denkmalfoerderung-der-deutschen-stiftung-denkmalschutz-deutsche-stiftung-denkmalschutz-dsd
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/denkmalfoerderung-der-deutschen-stiftung-denkmalschutz-deutsche-stiftung-denkmalschutz-dsd
