# Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)

Die frühere degressive Gebäudeabschreibung nach § 7 Absatz 5 EStG erlaubte in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungssätze als die lineare Abschreibung. Sie ist für Neufälle ausgelaufen und gilt nur noch für Altobjekte, deren Bauantrag oder Kaufvertrag in die im Gesetz genannten Zeitfenster vor 2006 fällt. Wer ein solches Altobjekt hält, führt die einmal begonnene Staffel fort. Für neue Investitionen ist stattdessen die degressive Abschreibung nach § 7 Absatz 5a EStG mit 5 Prozent vom Restwert vorgesehen, sofern der Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegt.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Wohnen und Miete, Neubau |
| Frist | Keine Neufälle mehr, nur Fortführung bei Altobjekten |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Bauantrag beziehungsweise rechtswirksamer Kaufvertrag in den im Gesetz genannten Zeitfenstern vor 2006
- Fortführung der einmal begonnenen Abschreibungsstaffel
- Keine Anwendung auf neue Objekte

## Kombinierbarkeit

Für Neuinvestitionen tritt § 7 Absatz 5a EStG an die Stelle dieser Regelung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen) beantragen?

Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen) richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bauantrag beziehungsweise rechtswirksamer Kaufvertrag in den im Gesetz genannten Zeitfenstern vor 2006

### Wo gilt Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen) beantragen?

Keine Neufälle mehr, nur Fortführung bei Altobjekten Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen) mit anderen Förderungen kombinieren?

Für Neuinvestitionen tritt § 7 Absatz 5a EStG an die Stelle dieser Regelung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Degressive Gebäudeabschreibung alter Fassung (§ 7 Absatz 5 EStG, ausgelaufen) noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/degressive-gebaeudeabschreibung-alter-fassung-7-absatz-5-estg-ausgelaufen-bund-umsetzung-u
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/wohnen

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/degressive-gebaeudeabschreibung-alter-fassung-7-absatz-5-estg-ausgelaufen-bund-umsetzung-u
