# Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)

Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Steuervorteil |
| Fördersatz | bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Vermieter, Unternehmen, Privatpersonen |
| Themen | Neubau, Wohnen und Miete |
| Frist | Baubeginn oder Kaufvertrag bis 30.09.2029 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Gebäude dient Wohnzwecken und liegt in Deutschland, der EU oder dem EWR
- Baubeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029
- Bei Anschaffung: obligatorischer Vertrag nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029
- Berechnung jeweils vom Restbuchwert des Vorjahres

## Kombinierbarkeit

Wechsel zur linearen Abschreibung nach § 7 Absatz 4 EStG ist zulässig

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (31):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (17):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG) beantragen?

Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG) richtet sich an Vermieter, Unternehmen und Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Gebäude dient Wohnzwecken und liegt in Deutschland, der EU oder dem EWR

### Wie viel Geld gibt es bei Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 5 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG) beantragen?

Baubeginn oder Kaufvertrag bis 30.09.2029 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG) mit anderen Förderungen kombinieren?

Wechsel zur linearen Abschreibung nach § 7 Absatz 4 EStG ist zulässig Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)?

Für diesen Antrag sind 31 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html
- Antragstellung: https://www.elster.de
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/degressive-abschreibung-fuer-wohngebaeude-7-absatz-5a-estg-bund-umsetzung-ueber-das-zustae
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/neubau

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/degressive-abschreibung-fuer-wohngebaeude-7-absatz-5a-estg-bund-umsetzung-ueber-das-zustae
