# Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II

Wer Miet- oder Energieschulden hat und dadurch Wohnungsverlust oder eine vergleichbare Notlage wie eine Stromsperre riskiert, kann beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme der Schulden beantragen. Die Übernahme erfolgt in der Regel als Darlehen und soll erfolgen, wenn sie gerechtfertigt und notwendig ist, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vorhandenes Vermögen nach Paragraf 12 Absatz 2 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Zuständig ist der kommunale Träger am Wohnort.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Jobcenter beziehungsweise kommunaler Träger der Grundsicherung, bei Sozialhilfe das Sozialamt |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Kredit |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Sozialleistung, Wohnen und Miete |
| Frist | Keine gesetzliche Frist, aber möglichst vor Vollzug der Sperre oder der Raeumung beantragen. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Drohender Wohnungsverlust oder vergleichbare Notlage, zum Beispiel angekuendigte Energiesperre
- Übernahme ist zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt und notwendig
- Vorrangiger Einsatz von Vermögen nach Paragraf 12 Absatz 2 SGB II
- Antrag beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt, möglichst sofort nach der Sperrandrohung

## Kombinierbarkeit

Das Darlehen wird später mit den laufenden Leistungen verrechnet und mindert dadurch den monatlichen Auszahlungsbetrag. Parallel muss der Grundversorger eine zinslose Ratenzahlung anbieten.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (23):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Kaltmiete im Monat
- Nebenkosten im Monat
- Heizkosten im Monat
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Letzter Jahresabschluss

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

Förderkredite laufen fast immer über die Hausbank und nicht direkt beim Fördergeber. Dieser Schritt dauert am längsten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beantragen?

Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Drohender Wohnungsverlust oder vergleichbare Notlage, zum Beispiel angekuendigte Energiesperre

### Wo gilt Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II beantragen?

Keine gesetzliche Frist, aber möglichst vor Vollzug der Sperre oder der Raeumung beantragen. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II mit anderen Förderungen kombinieren?

Das Darlehen wird später mit den laufenden Leistungen verrechnet und mindert dadurch den monatlichen Auszahlungsbetrag. Parallel muss der Grundversorger eine zinslose Ratenzahlung anbieten. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Darlehen für Energie- und Mietschulden nach Paragraf 22 Absatz 8 SGB II?

Für diesen Antrag sind 23 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
- Antragstellung: https://www.arbeitsagentur.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/darlehen-fuer-energie-und-mietschulden-nach-paragraf-22-absatz-8-sgb-ii-jobcenter-beziehun
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sozialleistung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/darlehen-fuer-energie-und-mietschulden-nach-paragraf-22-absatz-8-sgb-ii-jobcenter-beziehun
