# Cross Innovation

Zuschuss von bis zu 85 Prozent für Personal- und Sachausgaben von Unternehmensnetzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, die innovative Produkte mit digitalen Komponenten entwickeln. Bei Projekten bis zwölf Monate sind maximal 60.000 Euro möglich, bei laengeren Projekten bis 36 Monate maximal 170.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 30.000 Euro.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 170.000 Euro |
| Mindestbetrag | 30.000 Euro |
| Gültig | Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Digitalisierung, Kultur, Forschung |
| Frist | Einreichung von Ideenpapieren im dritten Wettbewerb vom 07.07. bis 08.08.2025 |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt
- Netzwerk aus mindestens drei bis fuenf Unternehmen
- Mindestens die Haelfte der Partner aus Kreativwirtschaft oder kreativem Handwerk
- Mehrstufiges Wettbewerbsverfahren mit Ideen- und Konzeptphase

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (9):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Cross Innovation beantragen?

Cross Innovation richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Sachsen-Anhalt

### Wie viel Geld gibt es bei Cross Innovation?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 170.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Cross Innovation?

Das Programm gilt in Sachsen-Anhalt. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Cross Innovation vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Cross Innovation beantragen?

Einreichung von Ideenpapieren im dritten Wettbewerb vom 07.07. bis 08.08.2025 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Cross Innovation?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 9 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Cross Innovation noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/foerderung/cross-innovation
- Antragstellung: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/cross-innovation-investitionsbank-sachsen-anhalt-ib
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung
- Alles zur Förderung in Sachsen-Anhalt: https://antragio.com/bundesland/sachsen-anhalt

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/cross-innovation-investitionsbank-sachsen-anhalt-ib
