# Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V

Bund-Länder-Programm zur Abfederung von Umsatzrückgängen während der Corona-Krise. Die Überbrückungshilfe bezuschusste Fixkosten von KMU, Selbstständigen und gemeinnützigen Organisationen, die Neustarthilfe gewährte Solo-Selbstständigen einen einmaligen Zuschuss von 50 Prozent des Referenzumsatzes. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, das Programm befindet sich in der Schlussabrechnung.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine |
| Themen | Sonstiges |
| Frist | Schlussabrechnung Paket 1 und 2 bis 31.01.2024, verlängerte Frist bis 30.09.2024, keine Neuanträge |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen
- Neustarthilfe nur für Solo-Selbstständige
- Nachweis coronabedingter Umsatzrückgänge
- Schlussabrechnung auf Basis tatsächlicher Zahlen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V beantragen?

Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Vereine. Zusätzlich gilt: Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen

### Wo gilt Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V?

Das Programm gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V beantragen?

Schlussabrechnung Paket 1 und 2 bis 31.01.2024, verlängerte Frist bis 30.09.2024, keine Neuanträge Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es Corona-Überbrückungshilfe und Neustarthilfe M-V noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen/
- Antragstellung: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/corona-ueberbrueckungshilfe-und-neustarthilfe-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpom
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/sonstiges
- Alles zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: https://antragio.com/bundesland/mecklenburg-vorpommern

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/corona-ueberbrueckungshilfe-und-neustarthilfe-m-v-landesfoerderinstitut-mecklenburg-vorpom
