# Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Zuschuss von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt für Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern oder an Freizeiteinrichtungen. Auch Leasing, Miete und Contracting sind förderfähig, bei mindestens drei Jahren Vertragslaufzeit. Die Bewilligungssumme muss mindestens 5.500 Euro betragen, maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller sind möglich. Das Programm wurde nach einer Unterbrechung wieder geoeffnet, gefördert wird seitdem ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer verweist das Land auf das Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung über die L-Bank |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 2.500 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen, Vermieter |
| Themen | Mobilität, Energie |
| Frist | laufend, Antragstellung wieder geoeffnet |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Ladestationen öffentlich zugänglich und in Baden-Württemberg betrieben
- Stromversorgung aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem regenerativem Strom
- Mindestens drei Jahre Betrieb am im Antrag genannten Ort
- Bewilligungssumme mindestens 5.500 Euro
- Ladepunkte mit Typ-2-Steckdose beziehungsweise Combo-2-Kupplung

## Kombinierbarkeit

Doppelförderung derselben Ladeinfrastruktur ausgeschlossen, Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen für dieselben Ausgaben nicht möglich

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (18):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen?

Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Ladestationen öffentlich zugänglich und in Baden-Württemberg betrieben

### Wie viel Geld gibt es bei Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen?

laufend, Antragstellung wieder geoeffnet Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit anderen Förderungen kombinieren?

Doppelförderung derselben Ladeinfrastruktur ausgeschlossen, Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen für dieselben Ausgaben nicht möglich Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Charge@BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/charge-bw-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemb
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/charge-bw-ladeinfrastruktur-fuer-elektrofahrzeuge-ministerium-fuer-verkehr-baden-wuerttemb
