# BW-e-Gutschein

Ausgelaufener Zuschuss zu Betriebs- und Wartungskosten rein elektrischer Fahrzeuge, die in Baden-Württemberg zugelassen sind. Beim Kauf gab es pauschal 1.000 Euro, beim Leasing 333,33 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 30. November 2021 eingestellt, Nachfolger war der BW-e-Solar-Gutschein.

> **Achtung: dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.** Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt die Nachfrage beim Fördergeber.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | L-Bank im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg |
| Ebene | Land |
| Förderart | Zuschuss |
| Höchstbetrag | 1.000 Euro |
| Gültig | Baden-Württemberg |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Kommunen |
| Themen | Mobilität |
| Frist | Förderung zum 30. November 2021 eingestellt, keine Antragstellung mehr möglich |
| Status | ausgelaufen |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e mit Nettolistenpreis bis 65.000 Euro
- Zulassung in Baden-Württemberg
- Gewerbliche, gemeinnützige oder kommunale Nutzung, keine Privatpersonen
- Mindestens drei Jahre Zulassung beziehungsweise Leasingdauer

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (18):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (15):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann BW-e-Gutschein beantragen?

BW-e-Gutschein richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Fahrzeugklassen M1, N1, L6e oder L7e mit Nettolistenpreis bis 65.000 Euro

### Wie viel Geld gibt es bei BW-e-Gutschein?

Der genannte Höchstbetrag von 1.000 Euro gilt je Jahr und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt BW-e-Gutschein?

Das Programm gilt in Baden-Württemberg. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich BW-e-Gutschein vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich BW-e-Gutschein beantragen?

Förderung zum 30. November 2021 eingestellt, keine Antragstellung mehr möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für BW-e-Gutschein?

Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 15 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

### Gibt es BW-e-Gutschein noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein.html
- Antragstellung: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-gutschein.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bw-e-gutschein-l-bank-im-auftrag-des-verkehrsministeriums-baden-wuerttemberg
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet
- Alles zur Förderung in Baden-Württemberg: https://antragio.com/bundesland/baden-wuerttemberg

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bw-e-gutschein-l-bank-im-auftrag-des-verkehrsministeriums-baden-wuerttemberg
