# Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in einer finanziellen Notlage mit ergänzenden Zuschüssen. Gefördert werden Aufwendungen für Schwangerschaftsbekleidung, die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Es gibt keine festen Höchstbeträge, Höhe und Dauer richten sich nach der persönlichen Notlage. Beantragt wird die Hilfe ausschließlich im persönlichen Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen im Auftrag der Bundesstiftung Mutter und Kind |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Privatpersonen |
| Themen | Familie, Soziales, Sozialleistung |
| Frist | Die Hilfen müssen im Rahmen eines Beratungsgesprächs in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Bestehende Schwangerschaft und eine finanzielle Notlage
- Persönliches Beratungsgespräch in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort
- Antrag über die Beratungsstelle, nicht direkt bei der Stiftung
- Es besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung

## Kombinierbarkeit

Die Zuschüsse dürfen nicht als Einkommen auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und andere Sozialleistungen angerechnet werden. Gewährte Stiftungsmittel dürfen außerdem nicht gepfändet werden.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (7):

- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde der Kinder

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not beantragen?

Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not richtet sich an Privatpersonen. Zusätzlich gilt: Bestehende Schwangerschaft und eine finanzielle Notlage

### Wo gilt Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not beantragen?

Die Hilfen müssen im Rahmen eines Beratungsgesprächs in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not mit anderen Förderungen kombinieren?

Die Zuschüsse dürfen nicht als Einkommen auf Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und andere Sozialleistungen angerechnet werden. Gewährte Stiftungsmittel dürfen außerdem nicht gepfändet werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesstiftung Mutter und Kind - Hilfen für Schwangere in Not?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bumuki/hilfen-beantragen/welche-hilfen-gibt-es
- Antragstellung: https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/bumuki/hilfen-beantragen/antrag-stellen-wie-und-wo
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesstiftung-mutter-und-kind-hilfen-fuer-schwangere-in-not-anerkannte-schwangerschaftsbe
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/familie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesstiftung-mutter-und-kind-hilfen-fuer-schwangere-in-not-anerkannte-schwangerschaftsbe
