# Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals

Zuschuss für Schall- und Laermschutz an Livemusikspielstätten mit höchstens 2.000 Plätzen und bei überregional bedeutsamen Musikfestivals. Gefördert werden bauliche Sanierung, Schallschutzwaende, Vorhaenge, Absorber, innovative nicht-bauliche Konzepte wie Active Noise Cancelling sowie Laermschutzgutachten zur Sicherung der Betriebserlaubnis. Mindestausgaben 20.000 Euro, maximale Einzelförderung 100.000 Euro. Die Quote ist degressiv: 90 Prozent bei 20.000 Euro Ausgaben, 80 Prozent ab 125.000 Euro.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 100.000 Euro |
| Mindestbetrag | 20.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Vereine, Selbstständige |
| Themen | Kultur, Sanierung |
| Frist | Interessenbekundung 02.02.2026 bis 16.03.2026, Programmlaufzeit bis 30.09.2027 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Spielstätte mit höchstens 2.000 Plätzen oder Festival mit überregionaler Bedeutung
- Mindestens 12 bis 24 verschiedene Künstler pro Jahr je nach Gemeindegröße
- Mindestprojektausgaben 20.000 Euro, Eigenanteil 10 bis 20 Prozent
- Zweckbindungsfrist von 24 Monaten nach Projektende

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals beantragen?

Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals richtet sich an Unternehmen, Vereine und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Spielstätte mit höchstens 2.000 Plätzen oder Festival mit überregionaler Bedeutung

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals beantragen?

Interessenbekundung 02.02.2026 bis 16.03.2026, Programmlaufzeit bis 30.09.2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/livemusikfoerderung-programmbeschreibung-bundesschallschutzprogramm/
- Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/livemusikfoerderung-programmbeschreibung-bundesschallschutzprogramm/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesschallschutzprogramm-fuer-musikspielstaetten-und-festivals-initiative-musik-ggmbh-im
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/kultur

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesschallschutzprogramm-fuer-musikspielstaetten-und-festivals-initiative-musik-ggmbh-im
