# Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Einsparung in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben, unter anderem in Wärmeerzeugung aus Biomasse und Abwärmenutzung. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und von der FNR als Projektträger betreut. Die FNR nimmt Förderanträge nur noch bis zum 31. Mai 2026 entgegen, eine Wiederöffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Seit dem 4. März 2026 gilt zudem ein vorläufiger Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Landwirtschaft, Unternehmen |
| Themen | Landwirtschaft, Energie |
| Frist | Antragsannahme bis 31. Mai 2026 ausgesetzt; Wiederöffnung für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Seit 4. März 2026 Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaik und Speicher |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | teilweise |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus
- Maßnahme muss Energieeffizienz steigern oder CO2 einsparen
- Antragstellung beim Projektträger FNR
- Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (24):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (13):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen?

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau richtet sich an Landwirtschaft und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus

### Wo gilt Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen?

Antragsannahme bis 31. Mai 2026 ausgesetzt; Wiederöffnung für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Seit 4. März 2026 Antragsstopp für Landmaschinen, Photovoltaik und Speicher Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau?

Für diesen Antrag sind 24 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://energieeffizienz.fnr.de/
- Antragstellung: https://energieeffizienz.fnr.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesprogramm-zur-steigerung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/landwirtschaft

---

Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesprogramm-zur-steigerung-der-energieeffizienz-und-co2-einsparung-in-landwirtschaft-un
