# Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr

Das BAFA fördert den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern für den gewerblichen Guetertransport in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform einschließlich Freiberuflern sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtigste Bedingung: Der Antrag muss zwingend vor der Bestellung beim Haendler gestellt werden, eine Bestellbestätigung vor dem Zuwendungsbescheid führt in der Regel zur Ablehnung.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 3.500 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige |
| Themen | Mobilität |
| Frist | laufend, Antragstellung seit 01.10.2024 möglich |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- Antrag zwingend vor Bestellung, Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
- Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 170 kg, Antriebsunterstützung höchstens 250 Watt und Abregelung bei 25 km/h
- Fabrikneu und serienmäßig hergestellt, kein Leasing, kein Mietkauf, kein Sharing, kein Personentransport
- Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften wie Kommunen und Landkreise sowie Vereine
- Nachweis der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (17):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (10):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr beantragen?

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr richtet sich an Unternehmen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Antrag zwingend vor Bestellung, Maßnahmenbeginn erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 3.500 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr beantragen?

laufend, Antragstellung seit 01.10.2024 möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr?

Für diesen Antrag sind 17 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
- Antragstellung: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-von-e-lastenfahrraedern-fuer-den-fahrradgebundenen-lastenverkehr-bundesam
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/mobilitaet

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-von-e-lastenfahrraedern-fuer-den-fahrradgebundenen-lastenverkehr-bundesam
